Statistik 2010 der Abmahnwelle e. V.

 

UWG-Reform 2008 und Entwicklung am "Abmahnmarkt" bis 2010

 

Mit der Reform des UWG Ende 2008 wollte der Gesetzgeber das UWG für das 21. Jahrhundert fit machen, aber hauptsächlich die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in deutsches Recht umsetzen. Die Intensität der Verfolgung ist - bedingt durch das Medium Internet - extrem hoch. Es finden sich immer noch genug selbst ernannte "Wettbewerbshüter". Heute sind es allerdings die "Mitbewerber" - praktisch immer - in Verbindung mit Anwälten und teilweise erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen und weniger die Vereine wie früher. Es finden sich dabei Kleinstgewerbetreibende mit Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000,- € aber hunderten von Abmahnungen. Beliebt bei den "Wettbewerbshütern" ist immer noch die Verkaufsplattform Ebay,  allerdings mit nachlassender Tendenz. Hier finden sich - bedingt durch die Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung - aber noch genügend Gelegenheiten um das UWG auszunutzen und den einen oder anderen Euro, statt mit Geschäften mit Abmahnungen zu machen. Auch die hohen Anwaltszahlen dürften eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.  

 

Bei der Forschungsstelle Abmahnwelle e. V. gemeldete Abmahnungen


ohne Filesharing-Abmahnungen

 

 

 

Schaut man sich die bisher für 2010 ausgewerteten Abmahnungen an, muss man feststellen, dass es mit der Eindämmung des Abmahnunwesens - wie in der Vergangenheit - vermutlich wieder nicht gereicht hat. Das noch Ende 2008 in Kraft getretene neue UWG hat zwar zu einem kleinen Rückgang bei den Abmahnzahlen geführt, doch war dies kurzfristig in der Vergangenheit auch nach jeder UWG Novelle der Fall. Schon nach ein bis 2 Jahren lagen die Abmahnzahlen höher als vorher und es sieht auch jetzt wieder danach aus.

 

Gemeldete Abmahnungen bei Abmahnwelle e.V. und Vorgängerorganisationen

 

Diagramm

 

In dieser Grafik sieht man genau, dass die Abmahnvereine noch bis Mitte der Neunziger die weitaus meisten Abmahnungen ausgesprochen haben.

 

Tabelle

 

 

Wenn man eine Rangliste aufstellen wollte, liegen bei uns die TDG also im wesentlichen die Impressums-Abahnungen vorne. Wie auch schon im letzten Jahr kommen dann schon Marken- und Patenrechtsverletzungen und sonstige Urheberrechtsverletzungen. In unserer Statistik sind keine Filesharing-Abmahnungen enthalten, sonst würden diese klar in Führung liegen.

 

 

Abmahnungen nach Art des Verstoßes

 

Diagramm

 

Tabelle

 

 

Wenn man die nächste Grafik anschaut sieht man wie beharrlich kleinste Impressumsvertößeabgemahnt werden.

 

Entwicklung der abgemahnten Verstöße über die letzten 5 Jahre

 

Diagramm

 

 

Ab 2007 werden keine Filesharing-Abmahnungen in unserer Statistik mehr erhoben, siehe dazu die Statistiken unseres Partnervereins Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.

 

 

 

 

Wo wurden die vermeintlichen Verstöße gegen den Wettbewerb begangen ?

 

Diagramm

 

 

Über 94 % der Abmahnungen (ohne Filesharing) beziehen sich auf vermeintliche Verstöße im Internet., und ca. 4% in Zeitungen. 0,5 % entfallen auf abgemahnte Fehler in Emails, Faxe oder am Telefon. Der Rest der vermeintlichen Verstöße wurde im Ladengeschäft begangen oder ist Sonstiges.

 

Vergleicht man die unsere Zahlen mit den Filesharing-Abmahnungen, die bisher nicht in der Statistik auftauchten, dann stellt man eine auch 2010 wieder erhebliche Zunahme der Abmahntätigkeit insgesamt fest.


Die statistische Auswertung für Filesharing-Abmahnungen erfolgt bei unserem Partnerverein "Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V."
Wir gehen allerdings in diesem Bereich eher von 750.000 - 800.000 gegenüber 575.000 Abmahnungen vom "Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V." aus.

 

Bei der Forschungsstelle Abmahnwelle e. V. gemeldete Abmahnungen


mit den gemeldeten Filesharing-Abmahnungen

beim

Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e. V.

 

Diagramm Vergleich

 

Da man wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Urheberrechtsabmahnungen (Filesharing) nicht vergleichen kann, zeigt dieser Chart nur das Aufkommen in den zwei Bereichen.
Ob Abmahnanwälte es ab 2009 schwerer hatten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen und ob es leichter war im Bereich Filesharing war, oder ob wettbewerbsrechtliche Abmahnungen weniger gemeldet wurden, bleibt dahin gestellt.