Die Abmahnung von Privatpersonen
Abmahnungen gegen Privatpersonen sind bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen ohne weiteres möglich und auch entsprechend häufig.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen kommen allerdings häufig bei Ebayverkäufern vor, da diese nicht selten von deutschen Gerichten als Gewerbetreibende angesehen werden. Dies betrifft häufig Sammler nach Sammlungsbereinigungen oder -auflösungen. Auch Personen, die nach Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen eine größere Zahl von Verkäufen und Bewertungen haben, fallen schnell in diese Kategorie.
Privater Rechtsschutz meint für gewöhnlich die private Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt im Allgemeinen keine Rechtsangelegenheiten im Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht.
Solche Abmahnungen werden auch unter dem Punkt Die
Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz beschrieben.
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