Neues Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten
Wir beziehen uns auf das Bundesgesetzblatt vom 29.12.2008


Im neuen UWG kann ist der § 3 (Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen) die Generalklausel, da dieser u. a. die 30 unzulässige geschäftliche Handlungen im Anhang einbezieht.

Alle Änderungen gegenüber dem alten UWG haben wir in einer übersichtlichen Liste zusammengefasst.

Wir bieten Ihnen eine von uns erstellte Gegenüberstellung als PDF an.

Das gesammte neue UWG finden Sie hier